Hintergrundinformationen: Die Rechtslage

Pflicht zur Beseitigung von Hundekot
Hundehalter müssen die Häufchen ihrer vierbeinigen Begleiter auf allen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen generell sofort entfernen. Dies gilt auch für die insgesamt 27 Hundewiesen der Stadt sowie für private Grundstücke, sofern diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind (z.B. Grünflächen von Wohnungs- und Hauseigentümern). Die Häufchen können in jedem Papierkorb und in jeder Mülltonne entsorgt werden.

Leinenpflicht
Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Magdeburg besteht eine Leinenpflicht für Hunde. In Einkaufszentren und städtischen Grünanlagen müssen Hunde generell an der kurzen Leine mit einem Abstand von maximal einem Meter zum Begleiter geführt werden. Dies gilt unter anderem auch im Stadtpark Rotehorn, im Herrenkrug und im Klosterbergegarten. Auf den insgesamt 27 Hundewiesen der Stadt sowie auf eingezäunten Privatgrundstücken gilt keine Leinenpflicht. In Magdeburg hat der Stadtordnungsdienst 2005 insgesamt 371 Verfahren gegen Hundehalter wegen eines Verstoßes eingeleitet.

Spielplätze und öffentliche Badestrände
Alle Kinderspielplätze in Magdeburg sowie die öffentliche Badestrände am Neustädte See und Barleber See dürfen nur ohne Hund betreten werden. Im vergangenen Jahr leitete der Stadtordnungsdienst zehn Verfahren ein, weil Hundehalter ihre Vierbeiner auf Spielplätze mitnahmen.

Hundesteuer
Für alle Hunde, die mindestens drei Monate alt sind, muss Hundesteuer gezahlt werden. Die Steuer beträgt jeweils pro Jahr für den Ersthund 96 Euro, für den Zweithund 144 Euro sowie für jeden weiteren Hund 192 Euro. Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die immer mitgeführt werden muss und auf Verlangen vorzuzeigen ist. 2005 wurde gegen 96 Hundehalter ein Verfahren eingeleitet, weil sie ihren Hund nicht angemeldet hatten und deshalb keine Steuermarke vorweisen konnten. Hundehalter können ihre Lieblinge in allen Bürgerbüros oder im Fachbereich Finanzservice, Katzensprung 2, anmelden. Entsprechende Formulare gibt es auch im Internet unter www.magdeburg.de