Hintergrundinformationen: Die Rechtslage
Pflicht zur Beseitigung von Hundekot
Hundehalter müssen die Häufchen ihrer vierbeinigen Begleiter
auf allen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen
generell sofort entfernen. Dies gilt auch für die insgesamt 27
Hundewiesen der Stadt sowie für private Grundstücke,
sofern diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind (z.B.
Grünflächen von Wohnungs- und Hauseigentümern). Die Häufchen
können in jedem Papierkorb und in jeder Mülltonne entsorgt
werden.
Leinenpflicht
Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in
Magdeburg besteht eine Leinenpflicht für Hunde. In Einkaufszentren
und städtischen Grünanlagen müssen Hunde generell an
der kurzen Leine mit einem Abstand von maximal einem Meter zum Begleiter
geführt werden. Dies gilt unter anderem auch im Stadtpark Rotehorn,
im Herrenkrug und im Klosterbergegarten. Auf den insgesamt 27 Hundewiesen
der Stadt sowie auf eingezäunten Privatgrundstücken gilt keine
Leinenpflicht. In Magdeburg hat der Stadtordnungsdienst 2005 insgesamt
371 Verfahren gegen Hundehalter wegen eines Verstoßes eingeleitet.
Spielplätze und öffentliche Badestrände
Alle Kinderspielplätze in Magdeburg sowie die öffentliche
Badestrände am Neustädte See und Barleber See dürfen
nur ohne Hund betreten werden. Im vergangenen Jahr leitete der Stadtordnungsdienst
zehn Verfahren ein, weil Hundehalter ihre Vierbeiner auf Spielplätze
mitnahmen.
Hundesteuer
Für alle Hunde, die mindestens drei Monate alt sind, muss Hundesteuer
gezahlt werden. Die Steuer beträgt jeweils pro Jahr für den
Ersthund 96 Euro, für den Zweithund 144
Euro sowie für jeden weiteren Hund 192 Euro.
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben,
die immer mitgeführt werden muss und auf Verlangen vorzuzeigen
ist. 2005 wurde gegen 96 Hundehalter ein Verfahren eingeleitet, weil
sie ihren Hund nicht angemeldet hatten und deshalb keine Steuermarke
vorweisen konnten. Hundehalter können ihre Lieblinge in allen Bürgerbüros
oder im Fachbereich Finanzservice, Katzensprung 2, anmelden. Entsprechende
Formulare gibt es auch im Internet unter www.magdeburg.de







